Bedingungen für Veranstalter

Stand: 23.10.2026

Esta página solo está disponible en alemán. La versión alemana es la jurídicamente vinculante.

1. Leistungen

maintix stellt Ticketshop, Zahlungsabwicklung über einen in der EU regulierten Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe Payments Europe, Ltd.), Ticketausgabe, Einlasswerkzeuge, Dashboard und Support bereit. Der Veranstalter ist Anbieter seiner Veranstaltung und verantwortlich für deren Durchführung, die Richtigkeit seiner Angaben und die Einhaltung der für ihn geltenden Pflichten.

2. Freigabe

Verkäufe sind erst nach abgeschlossener Zahlungsverifizierung beim Zahlungsdienstleister und Freigabe durch maintix möglich. maintix kann Konten einschränken oder sperren, wenn Angaben unvollständig sind, Risiken bestehen oder gegen diese Bedingungen verstoßen wird. Laufende Bestellungen und berechtigte Erstattungen werden auch dann abgewickelt.

3. Preise und Gebühren

Der Veranstalter legt seinen Veranstalterbetrag je Ticket fest. maintix ergänzt gemäß der vereinbarten Tarifversion eine Ticket- und Systemgebühr sowie eine Zahlungsgebühr, mit der die Kosten des Zahlungsanbieters an den Käufer weitergegeben werden, und zeigt vor Veröffentlichung den Kundenendpreis an. Der Veranstalterbetrag wird ohne Abzug von Gebühren zugeordnet. Jede Bestellung speichert ihre Konditionen unveränderlich; Tarifänderungen gelten nur für künftig veröffentlichte Veranstaltungen.

4. Auszahlung

Der Veranstalteranteil wird bei jeder Zahlung dem Auszahlungskonto des Veranstalters beim Zahlungsdienstleister zugeordnet. Auszahlungen auf das Bankkonto gibt maintix im Pilotbetrieb manuell frei. maintix kann Beträge zurückhalten, soweit Erstattungen, Rückbuchungen, Absagerisiken oder eine vereinbarte Rücklage dies erfordern.

4a. Abschlagszahlungen

Der Veranstalter kann im Dashboard eine Abschlagszahlung auf den Anspruch aus noch nicht stattgefundenen Veranstaltungen beantragen. Ein Anspruch auf Gewährung besteht nicht; maintix entscheidet nach Prüfung von Verkaufsverlauf, Erstattungen, Rückbuchungen und Absagerisiko und kann den Betrag kürzen. Der Abschlag ist auf einen Anteil des zurückgehaltenen Anspruchs begrenzt (in der Regel 70 %), der Rest bleibt als Sicherheit stehen.

Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den Veranstalteranteil und wird mit der Endabrechnung verrechnet. Es fallen keine Zinsen und keine zusätzlichen Gebühren an. Wird eine Veranstaltung abgesagt, verlegt oder müssen Tickets erstattet werden und reicht das verbleibende Guthaben dafür nicht aus, zahlt der Veranstalter den ausgezahlten Abschlag in der erforderlichen Höhe auf Anforderung innerhalb von 7 Tagen an maintix zurück. maintix darf entsprechende Beträge mit künftigen Auszahlungen verrechnen.

5. Keine Stornierung, Absage, Rückbuchungen

Tickets sind von Stornierung und Rückgabe ausgeschlossen; auch Kulanz-Erstattungen einzelner Tickets sind nicht vorgesehen. Käufer können Tickets im Rahmen der vom Veranstalter festgelegten Regeln übertragen. Bei Absage werden alle Käufer automatisch erstattet; der Veranstalteranteil wird dafür vom verbundenen Konto zurückgeholt. Rückbuchungen und daraus entstehende Kosten trägt der Veranstalter, soweit sie auf seine Veranstaltung zurückgehen. Ob die Servicegebühr erstattet wird, richtet sich nach der vereinbarten Regel.

6. Daten

Der Veranstalter verwendet Teilnehmerdaten nur für Durchführung und Einlass seiner Veranstaltung und für gesetzlich zulässige Mitteilungen dazu. Soweit maintix Teilnehmerdaten im Auftrag des Veranstalters verarbeitet, gilt ergänzend die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV, maintix.world/avv), die der Veranstalter im Dashboard unterschreibt.

7. Laufzeit

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit gekündigt werden. Bereits verkaufte Tickets und deren Abwicklung bleiben davon unberührt.

Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)